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eBay und das Widerrufsrecht
Der Beitrag wurde am 8. September 2006 von Oliver veröffentlichtIch habe gerade einen Newsletter von Trusted Shops erhalten, wo wieder über die Problematik mit dem Widerrufsrecht bei eBay berichtet wird. Wir setzen zwar keine Produkte über eBay ab, aber trotzdem ist die Geschichte, die da aktuell abläuft, nur bezeichnend für unser Rechtssystem. Kurz zur Sachlage: Das Kammergericht Berlin und auch das OLG Hamburg haben in zwei Entscheidungen (5 W 156/06 und 3 U 103/06) festgestellt, dass die Widerrufsfrist bei gewerblichen Verkäufen über eBay nicht wie üblich 14 Tage andauert, sondern es für eBay-Händler eine Art “Ausnahmeregelung” gibt und die Widerrufsfrist für den Kunden einen Monat beträgt. Damit wären fast alle Widerrufsbelehrungen (geschätzt: mehrere 100.000) von eBay-Händlern fehlerhaft und die Kunden könnten den Kaufvertrag quasi ohne zeitliche Beschränkung widerrufen. Ich kann es nicht verstehen, wie man Verkäufe über eBay und den herkömmlichen Internet-Handel wie zwei verschiedene Dinge behandeln kann. Das ruft aktuell auch wieder die Abmahnanwälte und auch die Wettbewerbszentrale auf den Plan. Letztere scheint jedoch selbst durch die Entscheidungen irritiert (”Für eine Schlechterstellung gewerblicher eBay-Versteigerer gegenüber dem “regulären” Internet-Handel lassen sich keinerlei Argumente finden.”), rät den eBay-Händlern aber dazu, ihren Kunden ein einmonatiges Widerrufsrecht einzuräumen. Jetzt ist die Verunsicherung da und so schnell ist sie auch nicht wieder aus der Welt zu schaffen. Da kann nur ein BGH-Urteil oder eine Gesetzesänderung helfen und die wird es so schnell wohl nicht geben.
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