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Abmahnwahn: Abmahnung für Confixx-Nutzer
Der Beitrag wurde am 5. März 2007 von Oliver veröffentlichtÜber Gerald bin ich auf einen Artikel von Onlinekosten.de aufmerksam geworden, in dem über einen skurrilen Abmahnfall berichtet wird, der dem Fass nun aber wirklich den Boden ausschlägt. Da wird ein Confixx-Nutzer abgemahnt, weil er zur Userverwaltung “web1, web2, etc.” nutzt (macht ja nahezu jeder Confixx-Nutzer). Die Websites mit dem Platzhalter “Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web1 auf…” sind von Google indexiert worden und prompt wurde eine Firma aus dem Emsland auf den Nutzer aufmerksam, die nun behauptet, das Markenrecht auf den Begriff “web1″ zu besitzen. Folge: Abmahnung mit 178,50 Euro Kosten und 25.000 Euro Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung. Liebe Firma M. aus dem Emsland: Geht es noch? Das ist doch einfach nur noch Comedy oder meinen die das wirklich ernst? Nicht wirklich, oder?
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