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Freundliche Drohungen
Der Beitrag wurde am 19. August 2007 von Oliver veröffentlichtGestern erhielt ich eine Mail eines sehr freundlichen Kollegen, der u.a. auch einen Shop betreibt und mir “rechtliche Schritte ersparen” möchte. Der Titel war mit “Markenrechtsverletzung” ziemlich vielversprechend. Zum Problem: Der Kollege schrieb, dass er die Marke “xyz sextoys” besitzt (xyz = ein englisches, gebräuchliches Wort) und bei diesem Suchbegriff u.a. eine AdWords-Anzeige von uns auftaucht. Damit würden wir sein Markenrecht verletzen. Bei der Mail handelt es sich zunächst um eine “freundliche Drohung”, jedoch würden rechtliche Schritte inkl. Schadenersatzforderungen folgen, wenn das so bleibt. Es ist natürlich so, dass wir für “sextoys” Anzeigen geschaltet haben und bei jeder Kombination, die man sich so konstruiert, (z.B. “alte sextoys”, “mittelalterliche sextoys”, “promi sextoys” oder was auch immer) die Anzeige erscheint. Ich schaute mal beim DPMA vorbei. Die Marke wurde erst vor einigen Tagen eingetragen und wird erst am 30.08.2007 veröffentlicht. Die Widerspruchsfrist läuft. Mal ganz davon abgesehen, dass man sowas auch mit weniger Bohei und einem freundlicheren Unterton regeln kann, finde ich schon, dass die Sache einen faden Beigeschmack hat. Manche melden Marken ja nicht unbedingt der Marke wegen an.
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8 Kommentare »
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Kommentar von joghurtKULTUR vom 19.8.2007
Erheb doch einfach Einspruch gegen die angemeldete Marke :-)
Kommentar von Christian Schmidt vom 19.8.2007
Joar das wäre ja nochma ne Möglichkeit :D
Kommentar von tim vom 19.8.2007
Ist XYZ + Keyword den eine Kombination über die viel Traffic kommt oder sucht da nur einmal im Monat der Markeninhaber nach?
Kommentar von Oliver vom 19.8.2007
@tim
da sucht wohl nur der Markeninhaber nach ;)
@joghurtKULTUR
Das ist auch eine nette Idee ;)
Kommentar von Mike vom 20.8.2007
Wäre doch wieder einmal eine neue Geschäftsidee.. Keywords suchen die oft gebucht werden bei AdWords, Marke anmelden und alle AdWords Kunden abmahnen.. in Deutschland gehts ja *g* :-)
Kommentar von Michael vom 28.8.2007
klingt fück mich fast schon wie eine herausforderung von denen….. sehr billig
Kommentar von Matthias vom 31.8.2007
QERTZ ist sicherlich auch “markenfähig”. Langsam wird es wirklich Zeit, dass allgemeine Begriffe als nicht mehr schützenswert eingestuft werden. Das ist ja zum Haareraufen!
Kommentar von Marina vom 6.9.2007
Wie immer viel Wind um nichts würde das nicht ernst nehmen!!!!