Trusted Shops ändert die Regeln für Erotikshops

Der Beitrag wurde am 1. Oktober 2009 von Oliver veröffentlicht

Als ich damals unseren Shop als einen der ersten von Trusted Shops zertifizieren ließ, ging ich eigentlich davon aus, dass man sich dort vorrangig um die vorschriftsmäßige Sicherheit und die zuverlässige Zahlungsabwicklung zwischen Shop und Kunde sorgt. Schließlich gewährt man dem Kunden beim Kauf in einem TS-zertifizierten Shop ja eine Geld-zurück-Garantie an. Das der zu zertifizierende Shop den deutschen Gesetzen entsprechen muss, ist selbstverständlich. Jetzt, nachdem man eine gewisse Größe erreicht hat, scheint man sich aber von diesem Schmuddelkram (Erotikshops) reinwaschen zu wollen. So erhielt ich heute eine E-Mail, in der mir mitgeteilt wurde, dass man das Vertragsverhältnis nur dann aufrecht erhalten könne, wenn bestimmte Produkte nicht mehr in den Rotlicht-Shops angeboten werden.

Dazu gehört zum Beispiel unter Punkt 2.1 Zubehör zur extremen Schmerzzufügung, Erniedrigung oder Unterwerfung. Das bedeutet wohl, dass die Leute bei Trusted Shops keine Peitschen, Klemmen oder Bondage-Seile mehr in den Shops sehen möchten. Die anderen 1000 Produkte, die auch unter diese Beschränkung fallen und - meiner Meinung nach - recht harmlos sind, zähle ich nicht separat auf. Ebenfalls unerwünscht sind Problematische Fetischkategorien wie Adult-Baby Fetisch. Kein XXL-Windelverkauft mehr! Ich gebe zu, ich hätte da eher andere Kategorien als mehr oder weniger problematisch angesehen, aber gut.

Unter dem Punkt 2.3 werden Jugendgefährdende, pornografische oder vulgäre Abbildungen ausgeschlossen. Das liegt dann sicher wieder im persönlichen Ermessen. Für manche ist eine weibliche Brust vulgär, für andere erst zwei. Wer weiß das schon. Ein bisschen traurig finde ich, dass Übersinnliche Leistungen wie Liebeszauber, Flüche und Beschwörungen nicht mehr von Trusted Shops abgedeckt werden. Ohne Geld-zurück-Garantie keine Beschwörung!

Insgesamt erinnert die Aktion an Google AdWords, die Anfangs von Erotik-Werbung gut lebten und Jahre später entsprechende Advertiser mit abstrusen Regeln vergraulten. Wer weiß, vielleicht hängen die Änderungen der Geschäftsgrundsätze auch mit den Amokläufen zusammen. Nachdem Killerspiele ja nachgewiesen nicht dazu führen, dass ausgegrenzte Schüler wie irre ihre Mitschüler ermorden, könnten eine unabhängige Kommission vielleicht mal wieder die Erotikindustrie aufs Korn genommen haben. Sehr unwahrscheinlich, aber wer weiß das schon. Möglich ist alles. Für mich ist das jedenfalls eine gute Gelegenheit, von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

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